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Notfall-Fax

Tritt ein Notfall ein greifen die meisten Menschen zum Telefon und rufen den Notruf 112 an. Was aber, wenn eine hörgeschädigte oder sprachbehinderte Person Hilfe benötigt? Auch in diesem Fall können Sie unter der 112 schnelle Hilfe erwarten. Senden Sie hierzu ein Notfallfax an die Notrufnummer 112. Eine entsprechende Faxvorlage des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. und des Deutschen Faxnotruf 112 bieten wir Ihnen hier als Download an.

Im Voraus hat der Betroffene die Möglichkeit alle seine persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Straße, Wohnort und die eigene Faxnummer, für die Rückantwort der Leitstelle, in die Vorlage einzutragen. Im Ankreuzverfahren macht er auf die Art seiner Behinderung aufmerksam. Hier stehen ihm drei Möglichkeiten offen, die aber das ganze Spektrum der Hör- und Sprachschädigung abdecken. Hat er nun einen Notfall, so braucht er nur noch die entsprechenden Symbole anzukreuzen, von wem er Hilfe benötigt und in was für einer Notlage er sich befindet. Es ist außerdem auch noch Raum für eine kurze Mitteilung an die Leitstelle vorhanden. Die Leitstelle wiederum hat nach Eingang des Notfall-Faxes ihrerseits die Möglichkeit, das Notfall-Fax an den Hilfesuchenden zurückzuschicken, den Empfang zu bestätigen und gleichzeitig mitzuteilen, das die angeforderte Hilfe unterwegs ist.