Welche Hilfe brauche ich? Wen muss ich verständigen?
Brustschmerz, Schlaganfall, akute Atemnot, Unfälle mit gravierenden Verletzungen, lebensbedrohliche Blutungen, Bewusstlosigkeit, Herzstillstand oder ähnliches.
Brandgeschehen, Gasaustritt, Explosion, Unfall im Verkehr, mit Gefahrengütern, Notlage bei Unwettergeschehen.
Diebstahl, Einbruch, Verkehrsunfall ohne Personenschaden, sonstige Straftaten
Einweisungen, Behandlungsfahrten bei medizinischer Indikation mit besonderem Betreuungs- oder Behandlungsbedarf während des Transportes.
Bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen, Vermittlung einer Bereitschaftspraxis oder ärztlicher Hausbesuch, Rezepte und Apothekenauskunft.
Beratung zu Medikamenten und deren Inhaltsstoffen bei Fehleinnahme oder Überdosierung. Beratung nach Einnahme oder Verunreinigung mit Giftstoffen wie z.B. Haushaltsreiniger und gefährlichen Substanzen.
Suizidprävention, Einsamkeit, Krise oder weitere Sorgen-Themen
Unter folgendem Link erreichen Sie die Homepage des Zahnärztlichen Notdienstes. Dort können Sie in Erfahrung bringen, welche Zahnarzt in Ihrer Nähe aktuell Notdienst hat.
Auf der Homepage von Aponet.de können Sie die aktuell diensthabende Apotheke in Erfahrung bringen.
Ein präziser Notruf kann Leben retten!
Es ist oftmals nicht leicht, in einer ungewohnten, vielleicht beängstigenden Situation einen Notruf abzusetzen. Panik oder Stress lassen ein wohlüberlegtes Handeln oftmals nicht zu.
Wir helfen Ihnen!
Bei einem zu hastig abgesetzten Notruf können wichtige Informationen zum Nachteil von Patienten/Patientinnen verloren gehen!
Überlassen Sie uns, den Mitarbeitenden der Leitstelle, die Gesprächsführung. Hier sitzt ausgebildetes Personal, das Sie mit zielgerichteten Fragen durch das Gespräch führt.
Das Wichtigste zuerst!
Neben Ihrem Namen nennen Sie uns bitte zuerst den Ort, die Straße und die Hausnummer oder beschreiben Sie – so gut es geht – die Örtlichkeit des Notfallgeschehens.
Um das Auffinden der Einsatzstelle zu vereinfachen, können weitere Angaben (zum Beispiel: Fahrtrichtung, Stockwerk oder auch markante Orientierungspunkte) hilfreich sein. Des Weiteren wird eine Rückrufnummer benötigt.
Bleiben Sie bitte erreichbar, falls Rückfragen entstehen!
Beschreiben Sie kurz die Art des Notfalls. Haben Sie einen medizinischen Notfall oder brennt es bei Ihnen? Ist die Person ansprechbar? Sehen Sie z.B. Verletzungen? Geben Sie Informationen, die Sie von der erkrankten oder der verletzten Person erfragen können, präzise weiter.
Interpretieren oder vermuten Sie nicht.
Nur so ergibt sich in der Abfrage ein genaues Bild der Lage vor Ort.
In der Regel handelt es sich um einzelne Personen, die auf Hilfe angewiesen sind. Sollten mehrere Personen betroffen sein, z.B. bei einem schweren Verkehrsunfall, ist es wichtig, so gut es geht, die Anzahl der verletzten oder betroffenen Personen zu ermitteln.
Nehmen Sie sich im Rahmen des Möglichen dafür ausreichend Zeit, damit am Ende jeder/ jede Betroffene auch schnellstmöglich Hilfe erhält!
Am Ende eines Telefonats erhalten Sie – wenn möglich oder benötigt – Anweisungen, um Erste-Hilfe-Maßnahmen vor Ort durchzuführen. Beispielsweise erhalten Sie bei einem Herz-Kreislaufstillstand eine fachliche Anweisung zur Wiederbelebungsmaßnahme!
Legen Sie erst dann auf, wenn der Leitstelle alle notwendigen Informationen vorliegen! Der/ die Mitarbeitende der Leitstelle beendet das Gespräch!
Wir entsenden Ihnen entsprechend Ihrer Meldung schnellstmöglich Hilfe. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Betreuung und überwachen Sie Betroffene, Verunfallte oder Erkrankte bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Sollte sich die Lage vor Ort oder der Zustand der/ des Betroffenen akut verändern, wählen Sie erneut 112 und teilen dies bitte mit!
Tritt ein Notfall ein greifen die meisten Menschen zum Telefon und rufen den Notruf 112 an. Was aber, wenn eine hörgeschädigte oder sprachbehinderte Person Hilfe benötigt? Auch in diesem Fall können Sie unter der 112 schnelle Hilfe erwarten. Senden Sie hierzu ein Notfallfax an die Notrufnummer 112. Eine entsprechende Faxvorlage des Deutschen Faxnotruf 112 bieten wir Ihnen hier als Download an.
Im Voraus hat der Betroffene die Möglichkeit alle seine persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Straße, Wohnort und die eigene Faxnummer, für die Rückantwort der Leitstelle, in die Vorlage einzutragen. Im Ankreuzverfahren macht er auf die Art seiner Behinderung aufmerksam. Hier stehen ihm drei Möglichkeiten offen, die aber das ganze Spektrum der Hör- und Sprachschädigung abdecken. Hat er nun einen Notfall, so braucht er nur noch die entsprechenden Symbole anzukreuzen, von wem er Hilfe benötigt und in was für einer Notlage er sich befindet. Es ist außerdem auch noch Raum für eine kurze Mitteilung an die Leitstelle vorhanden. Die Leitstelle wiederum hat nach Eingang des Notfall-Faxes ihrerseits die Möglichkeit, das Notfall-Fax an den Hilfesuchenden zurückzuschicken, den Empfang zu bestätigen und gleichzeitig mitzuteilen, das die angeforderte Hilfe unterwegs ist.
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